Treibhausgasemissionen im Quartiersbetrieb
Die Betrachtung der Treibhausgasemissionen des Quartiersbetriebs erfolgt unter Zuhilfenahme von CO₂-Äquivalenten gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), Anlage 9, sowie auf Basis der durchschnittlichen CO₂-Emissionen des Stromnetzes im Jahr 2024. Die Berechnung der äquivalenten Treibhausgasemissionen innerhalb des Quartiers erfolgt auf Grundlage des Endenergieverbrauchs des Quartiers. Berücksichtigt werden hierbei unter anderem genutzte Wallboxen, Wärmepumpen und der Haushaltsstromverbrauch, jedoch ohne Einbeziehung der von den Bewohnern genutzten Verbrennerfahrzeuge. Daraus folgt, dass die betrachteten Emissionen nicht direkt im Quartier ausgestoßen oder gemessen werden.
Die Einspeisung von Energie aus dem Quartier in das Verbundnetz wird als CO₂-Gutschrift bewertet, indem sie mit der CO₂-Einsparung durch Verdrängung gemäß GEG, Anlage 9, gewichtet wird.
